Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für FuN ® Fortbildungen und Veranstaltungen
Grundlagen
Die Start gGmbH wurde am 26. Juli 1994 gegründet und ist eine bundesweit tätige Beratungsgesellschaft mit den Schwerpunkten Soziales und Gesellschaft. Im Handelsregister des Amtsgerichtes der Stadt Stendal ist unter HRB 13517 die Firma „START“ gemeinnützige Gesellschaft für Organisationsberatung, Fortbildung, Schulung und Konzeptionsentwicklung mbH mit Sitz in 06406 Bernburg (Saale) eingetragen.
Die Start gGmbH ist Träger des Programmes und der Fortbildungen FuN ® – Familie und Nachbarschaft.
Die FuN-Ansprechpartner*innen sind erreichbar unter:
Start gGmbH – Büro Dresden
Heubnerstraße 4
01309 Dresden
Tel.: 0351 / 5008 39 39
E-Mail: info@fun-fortbildungen.de
§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmenden an Veranstaltungen und der Start gGmbH. Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung oder einem Teilnahmevertrag ausgewiesen sind. Im Fall von Widersprüchen dieser besonderen Bedingungen zu diesen AGB gehen die besonderen Bedingungen vor. Abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Teilnahmebedingungen des Teilnehmenden werden ausgeschlossen.
§ 2 Teilnahme
1. Die Teilnahme an den FuN-Fortbildungen steht allen Interessierten offen.
2. In besonderen Fällen können Zugangs-, Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen vorgeschrieben sein.
§ 3 Anmeldung
1. Für Fortbildungen und Seminare ist eine Anmeldung nötig. Das Anmeldeverfahren kann variieren und ist in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung beschrieben.
2. Eine erfolgte Anmeldung ist verbindlich. In der Regel erhalten die Teilnehmenden eine Anmeldebestätigung. Sie ist jedoch nicht Bedingung für die Verbindlichkeit ihrer Anmeldung. Wenn Teilnehmende sich online anmelden, erhalten sie eine automatisierte Bestätigung. Die Start gGmbH wird Teilnehmende benachrichtigen, falls die Veranstaltung bereits ausgebucht ist oder ausfällt.
3. Vorträge und sonstige Veranstaltungen, für die keine Anmeldung erforderlich ist, sind gesondert gekennzeichnet.
4. Es besteht von Seiten der Teilnehmenden kein Anspruch auf eine*n bestimmte*n Referent*in.
§ 4 Beginn und Dauer
Beginn und Dauer der Veranstaltungen und die Unterrichtsorte werden auf der Website, der Programmübersicht und in den jeweiligen Einzelausschreibungen veröffentlicht.
§ 5 Teilnahmekosten
1. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren und ggf. Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
2. Die Teilnahmekosten sind vor Veranstaltungsbeginn fällig. Die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Teilnahmekosten besteht auch dann, wenn die Veranstaltung nur teilweise besucht wird.
3. Bildungsscheck NRW: Die Anmeldung nach dem Bildungsscheck-Verfahren NRW wird erst rechtswirksam, wenn der Start gGmbH eine Anmeldung und der entsprechende Bildungsscheck vorliegen.
§ 6 Absage einer Veranstaltung durch die Start gGmbH, Rücktritt bzw. Stornierung der Anmeldung durch die angemeldete Person, Abbruch der Veranstaltung durch den*die Teilnehmende*n
1. Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor oder ist es nicht möglich, eine Fortbildung programmgemäß durchzuführen – aus Gründen, die nicht von der Start gGmbH zu vertreten sind – so kann eine Veranstaltung abgesagt werden. Hierüber setzt die Start gGmbH die angemeldete Person unverzüglich in Kenntnis.
Bei einer Absage einer Veranstaltung durch die Start gGmbH werden bereits an die Start gGmbH geleistete Zahlungen voll erstattet.
2. Storniert eine angemeldete Person ihre Anmeldung bzw. tritt von der Anmeldung zurück, so entstehen bis 4 Wochen vor Kursbeginn lediglich 30 € Bearbeitungskosten; bis 2 Wochen vorher sind 50 % der Teilnahmekosten, danach ist der Gesamtbetrag zu zahlen und wird dementsprechend einbehalten oder nachgefordert. Diese Bedingungen gelten grundsätzlich auch im Krankheitsfall sowie bei Abbruch der Veranstaltung durch den*die Teilnehmende*n. Der betreffenden Person steht es frei, bei Verhinderung einen Ersatz zu stellen. In diesem Fall werden der betreffenden Person lediglich die oben genannten Bearbeitungskosten berechnet. Stornierungen bedürfen der Schriftform und sind unter Einhaltung der Fristen an die Start gGmbH zu richten.
Es bleibt der angemeldeten Person hinsichtlich der in Ansatz gebrachten Bearbeitungskosten unbenommen, der Start gGmbH nachzuweisen, dass ihr in diesem Fall ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
3. Bei Anmeldungen aufgrund des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes gelten die Regelungen in § 7.
§ 7 Gesonderte Bedingungen bei Bildungsurlaub
Nach dem neuen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) muss mindestens 6 Wochen vor Beginn der Fortbildung der Antrag auf Freistellung mit den erforderlichen Unterlagen bei dem*der Arbeitgeber*in eingegangen sein.
Rücktritt / Stornierung durch die angemeldete Person bei Bildungsurlaub
Bis zu 6 Wochen vor Kursbeginn hat der*die Teilnehmende bei Stornierung 30 € Bearbeitungskosten zu zahlen; bis 3 Wochen vorher werden 50 % der Kurskosten fällig, danach ist der Gesamtbetrag zu zahlen und wird dementsprechend einbehalten oder nachgefordert. Sollte der*die Arbeitgeber*in die betreffende Person nicht freistellen, erhält sie gegen Vorlage der schriftlichen Ablehnung bei einer Absage bis 3 Wochen vor Fortbildungsbeginn bereits gezahlte Kurskosten zurück. In diesem Fall sind dann lediglich die oben genannten Bearbeitungskosten zu zahlen.
§ 8 Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten werden über EDV unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert. Genaue Angaben zu Name, Adresse und – in Einzelfällen – Geburtsdatum sind zur Bearbeitung der Anmeldung erforderlich. Die Telefonnummer und E-Mail-Adresse ist für organisatorische Zwecke hilfreich. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zur Durchführung der Veranstaltung zulässig. Auf die Informationen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, die jede*r Teilnehmende erhält, wird Bezug genommen.
§ 9 Haftung
1. Wir haften bei der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen oder sonstigen vertraglichen Abreden nichts anderes ergibt.
2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der*die Vertragspartner*in regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine davon unabhängige Garantie übernommen haben.
4. Für den Verlust von Gegenständen der Teilnehmenden bei der An- und Abreise sowie während einer Veranstaltung kann die Start gGmbH keinen Ersatz leisten, es sei denn, der Verlust ist auf eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits zurückzuführen. Wir weisen darauf hin, dass die Veranstaltungsräume öffentlich zugänglich ist und deshalb Teilnehmende die von ihnen mitgebrachten Gegenstände nicht unbeaufsichtigt lassen dürfen.
§ 10 Höhere Gewalt
Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Krankheit der*des Referent*in sowie sonstige Fälle von höherer Gewalt, die die Start gGmbH nicht zu vertreten hat, befreien die Start gGmbH für die Dauer ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Die Start gGmbH wird der betreffenden Person, sofern möglich, eine alternative Veranstaltung oder eine Verschiebung anbieten. Ist eine Einigung nicht möglich und tritt die betreffende Person vom Vertrag zurück, gilt die Regelung des § 6 (1) dieser AGB. Eine Schadensersatzhaftung der Start gGmbH ist in diesen Fällen, insbesondere bezüglich des Ersatzes von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall, ausgeschlossen.
§ 11 Sonstiges
1. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
2. Die Veranstaltungen der Start gGmbH finden in unterschiedlichen Tagungshäusern und Veranstaltungsstätten statt. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist zu beachten.
§ 12 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Start gGmbH in Bernburg.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt.
Hennigsdorf, den 19.02.2024
Isabel Haberland
Geschäftsführerin Start gGmbH